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Meeting-Raum

Sie möchten den Standort Ihres Unternehmens verlagern? Sind Gründer und suchen geeignete Räume für Ihre Geschäftsidee? Oder benötigen einfach mehr Kapazitäten für Ihren Betrieb – für gewerbliche oder industrielle Zwecke, vorrübergehend oder dauerhaft? Dann lohnt sich ein Gespräch mit uns. Wir sind bestens über das Angebot an Rhein und Ruhr informiert und sind in Duisburg und Kempen viele Jahre lang in der Region verwurzelt. Als erfahrener Immobilien-Partner finden wir genau das Objekt, das am besten zu Ihren Anforderungen passt, unterstützen Sie bei der Verhandlung mit dem Vermieter und regeln vertragliche Details.

Der erste Schritt, wenn Sie eine Immobilie gewerblich mieten möchten: Erstellen Sie eine Liste der Kriterien, die besonders wichtig für Sie sind. Wenn Sie als Dienstleister im Medienbereich tätig sind, ist eine schnelle und stabile Internetanbindung unerlässlich. Suchen Sie eine Halle für temperaturempfindliche Güter, sollte sie beheizbar/kühlbar sein. Und wenn Sie sich mit einem Café oder Imbiss selbstständig machen möchten, sollte ihr Mietobjekt möglichst bereits über eine entsprechende Infrastruktur verfügen. Sonst entstehen hohe Umbaukosten, bevor Sie selbst einen Cent verdient haben.

Sprechen Sie mit uns über Ihre Pläne! Wir verfügen über einen reichen Erfahrungsschatz aus der Zusammenarbeit mit Unternehmen unterschiedlicher Branchen.

Spielräume und Unverzichtbares bei der Vertragsgestaltung

Anders als bei der Vermietung einer Wohnung an einen privaten Nutzer hat der Gesetzgeber viel Spielraum für die Vertragsgestaltung zwischen Mieter und Vermieter von Gewerbeobjekten gelassen. Das bietet Ihnen Chancen, birgt aber auch Risiken. Denn bei einer Gewerbeimmobilie greifen gesetzliche Vorgaben aus der Privat-Vermietung und der Mieterschutz nicht. Es ist daher ratsam, jemanden an seiner Seite zu haben, der Sie vor Fehlern bewahrt und die Fallstricke kennt.

Einige „Knackpunkte“ bei der Vertragsgestaltung:

  • Ganz gleich, ob Sie eine gewerbliche Immobilie kurz- oder langfristig mieten möchten: Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag!
  • Achten Sie darauf, dass Mietobjekt und Mietzweck im Vertrag genau beschrieben werden. Für manche Nutzungen der Immobilie müssen ggfs. Genehmigungen und spezielle Einrichtungen vorhanden sein. Denken Sie auch daran, festzuschreiben, was genau zum Mietumfang dazu zählt (Parkplätze, Lagerräume, Reklameflächen, Freiflächen, etc.). Halten Sie auch fest, in welchem Zustand und mit welchen vorhandenen Einrichtungen die Immobilie übernommen wurde (Übergabeprotokoll).
  • Manchmal sind auch bauliche Veränderungen notwendig, damit Sie die gewerblich gemietete Immobilie optimal für Ihre Zwecke nutzen können. Achten Sie darauf, dass nach Beendigung des Mietverhältnisses keine teuren Rückbaumaßnahmen auf Sie zukommen.
  • So simpel es klingt: Regeln Sie genau, wer Vertragspartner ist. Bei Personengesellschaften müssen alle Mitglieder – z.B. bei einer GbR – genannt werden und den Vertrag unterschreiben.
  • Die Höhe der Gewerbemiete ist frei verhandelbar. Wir wissen, ob der geforderte Mietzins angemessen ist und loten Verhandlungsspielräume für Sie aus. Umsatzabhängige Miete, Festmiete, Staffelmiete oder Miete mit Gleitklausel – welche Vertragsform ist am besten für Sie geeignet? Wir sagen es Ihnen! Und wir achten auch darauf, dass alle Betriebskosten, die auf den Gewerbemieter umgelegt werden sollen, genannt und beziffert werden.
  • Auch die Kaution ist Verhandlungssache. Wir wissen, ob die Höhe der geforderten Sicherheitsleistung gerechtfertigt ist. Ist sie zu hoch, fehlt Ihnen das Geld vielleicht an anderer Stelle.
  • Instandhaltung, Instandsetzung, Wartung, Pflege und Schönheitsreparaturen: Legen Sie fest, wer sich um Reparaturen und Renovierungsmaßnahmen kümmert, und wer für die Kosten aufkommt. Aus zahlreichen Vertragsabschlüssen wissen wir, was zumutbar und üblich ist.
  • Auch die Mietdauer ist bei Gewerbemietverträgen ein wichtiges Kriterium. Befristet oder unbefristet? Das bleibt Ihnen überlassen. Manchmal ist es aber gar nicht so einfach, die richtige Entscheidung zu treffen – z.B., wenn man ein Ladenlokal, ein Restaurant oder eine Boutique neu eröffnen möchte, und keine Erfahrung hat, ob das neue Angebot angenommen wird. In diesem Fall gilt es, sich mit Verlängerungs- und Optionsklauseln den Standort zu sichern.

Sie sehen an diesen wenigen Beispielen, dass „der Teufel manchmal im Detail steckt“. Ohne grundlegendes Fachwissen geht es auch beim Abschluss eines Vertrages zur Miete eines Gewerbeobjektes nicht. Wir beraten und helfen Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen! Und anders, als bei einem Immobilienportal, haben Sie bei uns einen persönlichen Ansprechpartner.

Handschlag

Wir machen uns für Sie auf die Suche!

Dabei werden wir unabhängig von der Größe der benötigten Fläche, der Lage und der Branche für Sie tätig. Auch gewünschte Ausstattungsmerkmale und Preisvorgaben werden von uns berücksichtigt. Bei der Suche nach einer passgenauen Gewerbe-Immobilie zur Miete greifen wir nicht nur auf die Datenbestände der großen Portale zurück, sondern nutzen auch andere Quellen. Denn nicht alle Miet-Objekte werden ausschließlich online vermarktet. Legen Sie die Suche nach einer passenden Immobilie für die gewerbliche Nutzung in professionelle Hände.


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ist Mitglied im Immobilienverband IVD.

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